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Private Krankenversicherung Vergleich - Saarlouis, Saarbrücken, Überherrn, Dillingen, Saar

Was sind die existentiell wichtigen Leistungen einer Krankenversicherung?

Das sollten Sie wissen, bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden. Möchten Sie für Heimdialyse 12.000.- EUR im Monat selber zahlen? Für ein Körperersatzstück 25.000.- EUR selber aufwenden? Nach Querschnittslähmung für einen Spezialrollstuhl 21.000.- EUR selber zahlen, weil Ihre KV nur 650.- EUR leistet? Möchten Sie nach Schlaganfall 10.000.- EUR für Ergotherapie und Logopädie aufwenden, weil Ihr Tarif diese Leistungen nicht beinhaltet?  Diese Liste mit Beispielen lässt sich fortsetzen. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die meisten PKV-Tarife alle wichtigen oder auch nur die allerwichtigsten Leistungen abdecken. Sie haben den Einstieg in eine seriöse PKV-Beratung nunmehr geschafft. Neben den Leistungen und deren Preiswürdigkeit muss die Solidität der PKV-Unternehmen beleuchtet werden - ein Kapitel für sich.

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Rückkehr in die gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.

Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinken: Als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 50.850 Euro betragen hat (Stand 2012). Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.

Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.

Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.

 
 
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